Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2019
Eröffnungen
29.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
10.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
25.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.03.2007
Neueintragungen